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Beschreibung:

Plattform: Vergabe Niedersachsen

Link zur Ausschreibung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/announcements/categoryOverview.do?method=searchExtended

Veröffentlicher: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb

 

Veröffentlicht: 11.10.2023

Angebots- /  Teilnahmefrist: 05.12.2023

Beschreibung:

Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf:
340x DKL 00039 Tuchjacke, 2-reihig, blau, Herren
80x DKL 00054 Tuchjacke, 2-reihig, blau, Damen
10x DKL 00170 Repräsentationsblazer Damen WSP
30x DKL 00171 Repräsentationssakko Herren WSP
900x DKL 04047 Uniformhose, blau, Herren, WSP
220x DKL 04051 Uniformhose, blau, Damen, WSP
gem. TL-B 09 und TL-B 10 Ausgabe Oktober 2023

Vertragszeitraum: bis 31.12.2025

Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialveträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen. Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 97 Abs. 1 bis 6 GWB, verwiesen.

Das Angebot ist elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform, einzureichen.

*NTVergG = Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) in der Fassung vom 20.01.2020.

 

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