Digitale Meldebögenerfassung

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Beschreibung:

Plattform: DTVP

Link zur Ausschreibung: https://www.dtvp.de/Center/common/project/search.do?method=showExtendedSearch&fromExternal=true/

Veröffentlicher: Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

 

Veröffentlicht: 26.07.2023

Angebots- /  Teilnahmefrist: 12.09.2023

Beschreibung:

– Alle Pflegefachpersonen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und/oder arbeiten sind Pflichtmitglieder der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
– Im Rahmen der Mitgliederregistrierung und Datenerhebung sollen im Zeitraum 01.10.2023 bis spätestens 31.03.2024 mindestens 220.000 Pflegefachpersonen in einem Pretest (ca. 5.000 Anschreiben) und fünf bis sechs weiteren Wellen angeschrieben werden. Der Beginn soll spätestens bis Ende November 2023 gestartet sein.
– Die Mitglieder haben mit der Versendung der Meldebögen und der Aufforderung zur Registrierung die Möglichkeit, sich zwischen einer Registrierung im Onlineverfahren oder über die Registrierung durch den postalischen Rückversand des Meldebogens zu entscheiden. Bei dem postalischen Rückversand wird der Meldebogen sowie ggf. weitere Dokumente (z.B. die Urkunde des Mitglieds) zurückgesendet.
– Bei dem oben genannten geplanten Versand kann mit einer Antwortquote von durchschnittlich 20 % gerechnet werden.
– Während des Versands vom 01.10.2023 bis 31.03.2024 plant die Pflegekammer weitere Anschreiben an die Pflichtmitglieder zu versenden, die neu an die Pflegekammer gemeldet werden. Hierbei werden durchschnittlich 2.000 Anschreiben pro Monat mit einer Antwortquote von durchschnittlich 20 % angenommen.
– Sämtliche erforderlichen, bereitgestellten und eingesetzten Systeme zur Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Daten im Zusammenhang mit der Mitgliederdatenerfassung müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Störungen an den bereitgestellten Systemen sind unverzüglich zu beheben, damit der Projektablauf sowie Fristen nicht gefährdet werden.
– Die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) die aus der europäischen Datenschutzgrundverordnung sowie dem deutschen Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetzes NRW hervorgehen müssen nachweislich getroffen sein. Eine Dokumentation der TOM ist als Anlage zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) dem Angebot beizulegen.
– Für jede Leistung ist ein Kurzkonzept beizulegen.
– Es ist der frühestmögliche Umsetzungstermin des Projektes anzugeben.
– Der Vertrag startet zwei Wochen nach Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf sechs Monate nach Vertragsstart mit einer Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024.

 

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