Externe Evaluierung der Verfahrensabläufe nach BImSchG

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Plattform: DTVP

Link zur Ausschreibung: https://www.dtvp.de/Center/common/project/search.do?method=showExtendedSearch&fromExternal=true/

Veröffentlicher: Landesamt für Umwelt (LfU)

 

Veröffentlicht: 17.08.2023

Angebots- /  Teilnahmefrist: 30.08.2023

Beschreibung:

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) ist für die Führung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig. Dies betrifft Neugenehmigungen (§ 4 BImSchG), Änderungsgenehmigungen (§ 16 BImSchG), Genehmigungen im vereinfachten Verfahren (§ 19 BImSchG), Teilgenehmigungen (§ 8 BImSchG), Zulassungen des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) und Vorbescheide (§ 9 BImSchG).
Die Führung dieser Genehmigungsverfahren nach BImSchG soll einer Evaluierung unterzigen werden. Ziel dessen soll sein:
1. Beschleunigungspotentiale aufzudecken und
2. eine einheitliche Verfahrensführung im LfU umzusetzen.

Zu 1.:
Die Aufgabe des AN besteht darin, Beschleunigungspotentiale in allen Verfahrensschritten aufzudecken, einschließlich der Durchführung von Nebenhandlungen wie zum Beispiel der Koordinierung mit anderen erforderlichen Genehmigungsverfahren.
Dabei sollen sowohl förmliche als auch vereinfachte Genehmigungsverfahren untersucht werden.
In die Untersuchungen sollen Genehmigungsverfahren für unterschiedliche Anlagentypen, die typischerweise im LfU bearbeitet werden, einbezogen werden. Dies sind im mindesten Windkraftanlagen, Tierhaltungsanlagen, industrielle Großprojekte.
Der AG erwartet einen Ergebnisbericht, der außer Feststellungen und Ergebnissen auch Handlungsempfehlungen für MLUK und LfU enthalten soll. Letztere können sich auch auf Vorschläge zum Erlass neuer oder zur Änderung bestehender landesrechtlicher Normen und Leitfäden etc. erstrecken.
Ein besonderer Schwerpunkt soll die Bewertung der Beschleunigungswirkung der seit 2022 vorgenommenen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer, die Führung immissionsschutzrechtlicher Verfahren betreffender Rechtsnormen darstellen.

Zu 2.:
Die Aufgabe des AN besteht darin, von Standort zu Standort, wenn möglich auch individuell vorhandene Unterschiede bei der Führung der Genehmigungsverfahren in allen Verfahrensschritten aufzudecken, einschließlich der Durchführung von Nebenhandlungen wie zum Beispiel der Koordinierung mit anderen erforderlichen Genehmigungsverfahren.
Dabei sollen sowohl förmliche als auch vereinfachte Genehmigungsverfahren untersucht werden.
In die Untersuchungen sollen Genehmigungsverfahren für unterschiedliche Anlagentypen, die typischerweise im LfU bearbeitet werden, einbezogen werden. Dies sind im mindesten Windkraftanlagen, Tierhaltungsanlagen, industrielle Großprojekte.
Der AG erwartet einen Ergebnisbericht, der außer Feststellungen und Ergebnissen auch Handlungsempfehlungen für MLUK und LfU enthalten soll. Letztere können sich auch auf Vorschläge zum Erlass neuer oder zur Änderung bestehender landesrechtlicher Normen, Musterdokumenten etc. erstrecken.
Allgemeines:
Der AG verpflichtet sich, dem AN Zugang zu sämtlichen in Papierform und elektronischer Form vorhandenen Verfahrensunterlagen zu gewähren.
Der AG verpflichtet sich, Mitarbeiter im erforderlichen Umfang für Interviews und Erläuterungen abzustellen.

 

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