Interessensbekundung – Entwicklung einer Software/Anwendung zur Digitalisierung der Prozesse zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Stadt Münster

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Plattform: DTVP

Link zur Ausschreibung: https://www.dtvp.de/Center/common/project/search.do?method=showExtendedSearch&fromExternal=true/

Veröffentlicher: Stadt Münster

 

Veröffentlicht: 17.08.2023

Angebots- /  Teilnahmefrist: 18.09.2023

Beschreibung:

Entwicklung einer Software\/Anwendung zur Digitalisierung der Prozesse zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Stadt Münster

Mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vom 24.03.2014 werden Bildungsteilhabe und gesellschaftliche Teilhabe (BuT) als Bestandteil des menschenwürdigen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern anerkannt. Durch die zielgerichteten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen die materielle Basis für Chan-cengerechtigkeit hergestellt sowie Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien durch Entwicklung und Entfaltung ihrer Fähigkeiten in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt später aus eigenen Kräften decken zu können. Das Leistungsspektrum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen für Lernförderung, Ausflüge und Mittagessen über Beiträge für Musikunterricht und Sportvereine bis hin zur Übernahme von Kosten für weitere Freizeitmaßnahmen.

Die Kommunen sollen die Eltern unterstützen und in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen. Um die Inanspruchnahme und die Abrechnung von Bildungs- bzw. Teilhabeleistungen zu erleichtern, hat die Stadt Münster zu Beginn des Schuljahres 2015\/2016 ein Online-System und einen Berechtigungsausweises im Scheckkartenformat (Bildungskarte) eingeführt. Dieses unterstützt in erster Linie die Bewilligungs- und Abrechnungsprozesse des (Sozial-)Leistungsträgers.
Seit Inkrafttreten des Starke Familien Gesetzes zum 01.08.2019 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, alle Bildungs- und Teilhabeleistungen als Geldleistungen an die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigten auszuzahlen. Da die Bedarfe für eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von der tatsächlichen Teilnahme abhängig und damit nicht pauschalierbar sind, werden diese weiterhin durch Direktzahlungen an die Anbieter von Leistungen gedeckt.

Digitalisierungsvorhaben:
Um die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu fördern und den administrativen Aufwand sowohl bei den Anbietern von Leistungen als auch den zuständigen Leistungsträgern zu reduzieren, soll eine Software-Anwendung beschafft werden, die die Beteiligten in allen Prozessphasen und den Informationsfluss untereinander unterstützt.

 

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