Interne Meldestelle

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Plattform: DTVP

Link zur Ausschreibung: https://www.dtvp.de/Center/common/project/search.do?method=showExtendedSearch&fromExternal=true/

Veröffentlicher: Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung

 

Veröffentlicht: 31.08.2023

Angebots- /  Teilnahmefrist: 13.09.2023

Beschreibung:

Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe im Rahmen eines Vergabeverfahrens “Einrichtung einer internen Meldestelle zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes” (Vergabekennzeichen VW-4-2023-HinSchG: Interne Meldestelle)

Das Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) ist ein außeruniversitäres Forschungsinstitut, das die Raumbezüge und Raumkontexte sozialen Handelns in Städten und Regionen erforscht. Ca. 50 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten an den Schnittstellen der Disziplinen Politikwissenschaften, Geographie, Soziologie, Planungswissenschaften und Geschichte.

Das IRS beabsichtigt die Auftragsvergabe für die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle ausgerichtet an den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Der Auftragnehmer soll als interne Meldestelle des IRS gebunden werden (§ 15 HinSchG). Als Vertragslaufzeit sind zunächst 2 Jahre vorgesehen mit der zweimaligen Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber zu den gleichen Konditionen um jeweils 2 Jahre (Gesamtlaufzeit 6 Jahre – § 15 Abs. 4 UVgO). Innerhalb der Laufzeit ist die ordnungsgemäße Dienstleistung zu gewährleisten.

Der Auftragnehmer soll den oder die für das IRS erforderlichen Meldekanäle nach § 16 HinSchG im Institut einführen und für die Dauer der vertraglichen Bindung bereitstellen und betreiben. Darunter soll auch eine Systemlösung für einen digitalen Meldekanal sein. Er soll sodann in der Funktion als interne Meldestelle des IRS die Eingangskontrolle, -dokumentation und -prüfung von Meldungen gewährleisten (§§ 10, 11 HinSchG), gegebenenfalls für entgegen genommene Meldungen die Fristen überwachen und die insoweit entstehenden Berichtspflichten übernehmen (§§ 17, 18 HinSchG).

Im Zuge der Implementierung sollen folgende Dokumente zur Verwendung im Institut erstellt werden:
– eine Richtlinie zur konkreten Umsetzung des HinSchG im Betrieb,
– eine Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die Einbeziehung der Personalvertretung regelt für bestätigte Meldungen bzw. Fälle, die unter das HinSchG fallen,
– allgemeine Informationen für Beschäftigte zum Meldesystem in Umsetzung von § 7 Abs. 3 HinSchG,
– allgemeine Informationen für Beschäftigte zu externen Meldestellen in Umsetzung von § 13 HinSchG sowie
– Informationen zum Datenschutz für Beschäftigte gemäß § 10 HinSchG.

Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber hierbei unterstützen (u.a. durch Mustervorlagen und \/ oder die Organisation von internen Workshops).

Eine Rechtsberatung (Erstberatung) im Hinblick auf den Umgang mit bestätigten Meldungen bzw. Verstößen gegen die Regelungen des HinSchG, ein jährlicher Bericht über die im vorangegangenen Kalenderjahr eingegangenen Meldungen und deren Bearbeitungsstand, eine Einweisung in die Nutzung des digitalen Meldekanals sowie die persönliche Vorstellung bei den Beschäftigten des IRS als interne Meldestelle im Rahmen einer Instituts- oder Betriebsvollversammlung bei Auftragsübernahme sind ebenfalls Bestandteil des Auftrags.

 

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