Markterkundung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ Berlin)

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Plattform: DTVP

Link zur Ausschreibung: https://www.dtvp.de/Center/common/project/search.do?method=showExtendedSearch&fromExternal=true/

Veröffentlicher: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

 

Veröffentlicht: 10.05.2023

Angebots- /  Teilnahmefrist: 04.05.2024

Beschreibung:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR (ITDZ) beabsichtigt, zukünftig für seine Projekte/Investitionen Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene, EU-Ebene und sonstigen Fördermittelgebern zu prüfen und Fördermittel zu akquirieren. Dazu soll im Rahmen dieser Markterkundung die Möglichkeit von externer Unterstützung evaluiert werden, in der insbesondere die grundsätzliche Bereitschaft der Marktteilnehmer sowie deren Leistungsfähigkeit ermittelt wird, um bei den Festlegungen sowohl des Leistungsumfangs als auch der vergabestrategischen und vertraglichen Rahmenbedingungen die aktuellen Entwicklungen mit einzubeziehen und sinnvoll zu berücksichtigen. Es handelt sich bei dieser Anfrage um kein Vergabeverfahren, sondern um eine reine (unverbindliche) Markterkundung. Da eine Make-or-buy Entscheidung noch nicht getroffen wurde, werden im Fragenkatalog zwei alternative Bausteine angefragt. Der Fragenkatalog wird auf Nachfrage per E-Mail vom ITDZ Berlin zur Verfügung gestellt. Dazu richten Sie bitte eine kurze E-Mail-Anfrage an: ausschreibungen@itdz-berlin.de. Im Betreff der E-Mail verwenden sie bitte folgenden Text: “Markterkundung Fördermittel – Anforderung Fragenkatalog”. Der ausgefüllte bzw. beantwortete Fragenkatalog (ggf. inkl. Anlagen) ist elektronisch einzureichen unter: ausschreibungen@itdz-berlin.de. Die Markterkundung endet ca. 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform Tenders Electronic Daily (TED), Supplement um Amtsblatt der Europäischen Union (https://ted. europa.eu/). Nach dieser Frist eingehende Fragenkataloge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Hierbei wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt. Sowohl die Beteiligung als auch die Nichtbeteiligung an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an dem beabsichtigten Vergabeverfahren, welches zu einem späteren Zeitpunkt vergaberechtskonform veröffentlicht werden soll, nicht aus. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Als IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung ist das ITDZ Berlin verpflichtet, vor einer Auftragsvergabe die Regelungen des Vergaberechts anzuwenden. Diese vorgelagerte Bekanntmachung wurde zum Zwecke der Durchführung einer Markterkundung genutzt. Mit dieser Bekanntmachung wird dementsprechend kein Vergabeverfahren eingeleitet. Eine Kostenerstattung kann nicht erfolgen, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

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