Lieferung und Installation einer Software zur digitalen Leistungsanforderung sowie eines digitalen Archivsystems

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Plattform:

DTVP

 

Link zur Ausschreibung:

https://www.dtvp.de/Center/common/project/search.do?method=showExtendedSearch&fromExternal=true

 

Veröffentlicher: Oder-Spree Krankenhaus GmbH

 

Veröffentlicht: 19.04.2023
Angebots- /  Teilnahmefrist: 19.05.2023
Referenznummer:

 

Beschreibung:

Die Oder-Spree Krankenhaus GmbH möchte ein digitales System zur Leistungsanforderung sowie ergänzend ein digitales Archivsystem bei sich im Hause etablieren, um die Leistungsanforderung zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten zu vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen Modulerweiterungen zu dem vorhandenen Krankenhausinformationssystem (KIS) ClinicCentre beschafft werden, die eine digitale Leistungsanforderung aus dem KIS heraus zum internen und externen Leistungserbringer und anschließend eine Befundübermittlung in das KIS zurück ermöglichen. Zusätzlich soll das Archivsystem so ausgebaut werden, dass sämtliche medizinisch relevanten Daten eines Patienten möglichst vollständig digital vorliegen und im gesamten Behandlungskontext jederzeit zur Verfügung stehen.
Um Medienbrüche zu vermeiden, ist es essentiell, dass die digitale Leistungsanforderung im gesamten Krankenhaus umgesetzt wird und verfügbar ist. Dies beginnt in der Notaufnahme, wo digital eine Triagierung der zu behandelnden Patienten anhand der bestehenden Schmerzsymptomatik leitliniengerecht und nach international standardisierten Kriterien zu erfolgen hat. Hierzu muss der verantwortliche Mitarbeiter der Notaufnahme elektronisch eine Einstufung vornehmen und diese digital dokumentieren können.
Parallel zur Installation der digitalen Leistungsanforderung muss der Auftragnehmer als digitalen Ersatz für die künftig aufgegebene Papierakte ein zentrales und redundant ausgelegtes Archivsystem liefern und und etablieren, welches per Schnittstelle in das KIS eingebunden wird und zukünftig die zentrale Datendrehscheibe aller patientenrelevanter Daten bildet. Dabei ist es unabdingbar, dass das Archivsystem sowohl herstellerneutral Daten ablegt (“Vendor Neutral Archive” = VNA), als sich auch insbesondere um die zusätzliche Ablage medizinisch relevanter Daten kümmert und so bspw. auch die anfallenden Vitalwerte (bspw. aus EKGs etc.) archiviert.
Das vom Auftragnehmer bereitzustellende System muss unter anderem die folgenden Anforderungen zwingend erfüllen:
– Berücksichtigung des Terminmanagements als Teil der Leistungsanforderung (z.B. Vereinbarung von Terminen und Terminserien für angeforderte Leistungen)
– Möglichkeit für Ärzte, Leistungen digital und sicher im Krankenhausinformationssystem / Klinischen Arbeitsplatzsystem anzufordern
– Möglichkeit für Ärzte, dass die Rückmeldungen hinsichtlich angeforderter Leistungen digital und sicher im System stattfinden und in die digitale krankenhausinterne Patientenakte aufgenommen werden
– Möglichkeit für Ärzte, eine Übersicht über alle bereits angeforderten Leistungen zu erhalten
– Möglichkeit für Ärzte, standortunabhängig die jeweiligen Daten einzusehen
– Gewährleistung einer korrekten Zuordnung der Befundergebnisse zu den jeweiligen Patienten und den krankenhausinternen Patientenakten
– Vermeidung einer unbeabsichtigten Doppelanforderung durch geeignete Warnhinweise
– Möglichkeit für Ärzte, Termine an die Patienten weiterzuleiten (Verknüpfung zu digitalem Behandlungsmanagement)
– Übermittlung einer Terminänderung automatisch an die Ärzte und Mitarbeiter (inkl. Weiterleitung an Patienten).
Da nicht beabsichtigt ist, das vorhandene Krankenhausinformationssystem (KIS) ClinicCentre der Fa. i-Solutions Health GmbH bzw. das vorhandene JiveX Enterprise PACS der Fa. VISUS Health IT GmbH zu wechseln, ist es zwingend notwendig, dass die anzubietenden Module mit den bereits vorhandenen Systemen 100 % kompatibel sind und tief integriert werden. Im Anschluss an die Lieferung folgt eine Wartungsverpflichtung für die Dauer von mindestens 5 Jahren.
Da für die Beschaffung Fördergelder eingesetzt werden sollen, ist es essentiell, dass die Vorgaben bei einer Förderung nach dem KHZG (Fördertatbestand 6) eingehalten werden.

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